Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) für Gewerbebetriebe

Mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) können Gewerbebetriebe und Immobilienbesitzer direkt vor Ort erzeugten PV-Strom ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes an Abnehmer im Gebäude verteilen. Eingeführt durch das Solarpaket I im Mai 2024, bietet die GGV im Vergleich zum Mieterstrommodell eine vereinfachte, weniger bürokratische Lösung für die Versorgung von Mietern in Gewerbeimmobilien.
Eigenversorgung oder Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Ein wesentlicher Unterschied zur Eigenversorgung liegt in der Rollenverteilung. Für Eigenverbrauch muss der Betreiber der PV-Anlage auch der Verbraucher des erzeugten PV-Stroms sein. Dies gilt nur dann als erfüllt, wenn Betreiber und Abnehmer juristisch identisch sind. Ein Tochterunternehmen auf demselben Gelände, das nur den Strom bezieht, zählt daher nicht zur Eigenversorgung. Die GGV löst diese Einschränkung auf und erlaubt die Versorgung verschiedener Mieter im Gebäude.
Flexible Einsatzmöglichkeiten der GGV für Gewerbebetriebe
Das Modell eignet sich besonders für verschiedene Nutzungsszenarien im gewerblichen Umfeld:
- Gewerbliche Immobilienunternehmen: Vermieter können ihre Mieter wirtschaftlich und umweltfreundlich mit PV-Strom versorgen, was deren Energiekosten senkt, und die Attraktivität der Mietflächen steigert.
- Betriebe mit Eigenverbrauch und Überschuss: Unternehmen können PV-Strom für ihren Eigenbedarf nutzen und an Abnehmer wie Lager- oder Büroraumnutzer, Kantinenbetreiber oder Tochtergesellschaften weitergeben.
- Gemeinsame Investition in eine PV-Anlage: Mehrere Unternehmen oder Mieter können gemeinsam in eine PV-Anlage investieren und damit zu einem kostengünstigen und nachhaltigen Betrieb der Immobilie beitragen.
- Mieter in Gebäuden mit PV-Anlage: Gewerbetreibende in gemieteten Flächen können den PV-Strom kostengünstig nutzen, ohne selbst in eine Anlage zu investieren. Ein zusätzlicher Vorteil: Da sie ihren Reststrom unabhängig beziehen können, bleiben ihnen vertraglich vereinbarte Sonderkonditionen oder Großabnehmertarife erhalten.
- Dachverpachtung an Betreiber: Unternehmen, die ihr Dach an einen Energieanbieter verpachten, profitieren als Abnehmer des dort erzeugten PV-Stroms, ohne selbst investieren zu müssen.
Vorteile der GGV für Gewerbetreibende
Die GGV ermöglicht eine flexible und kostengünstige Versorgung mit lokal erzeugtem PV-Strom und reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich. Anders als beim Mieterstrommodell sind Betreiber der PV-Anlage bei der GGV von der Pflicht zur Reststromversorgung entbunden, sodass Mieter eigene Reststromverträge zu günstigen Großkundentarifen abschließen können. Zudem erlaubt die GGV eine freie Vertragsgestaltung für den PV-Strombezug zwischen Betreiber und Teilnehmer, was Raum für maßgeschneiderte Konditionen schafft.
Durch die verpflichtende Ausstattung der GGV-Teilnehmer mit intelligenten Messsystemen (Smart Meter) wird der Verbrauch 15-minutengenau erfasst. Die Aufteilung des PV-Stroms kann mithilfe eines dynamischen Aufteilungsschlüssels erfolgen, der den Strom entsprechend der aktuellen Verbrauchsverhältnisse flexibel aufteilt. Alternativ kann ein statischer Aufteilungsschlüssel genutzt werden, bei dem feste prozentuale Anteile für jeden Abnehmer definiert sind. Diese Optionen ermöglichen eine genaue, faire und transparente Abrechnung der PV-Strommengen, die an den individuellen Verbrauch angepasst ist.